Donnerstag, 28. Februar 2008

Wo bleibt das Raucherschutzgesetz?

Raucher werden zunehmend diskriminiert und ausgegrenzt. Sie sind eine bedrohte Minderheit, wie die WELT berichtete:
Deutschlands Raucher werden überschätzt. Zumindest, was ihre Zahl betrifft. So glaubt die mehrheitlich nicht rauchende Bevölkerung, dass fast die Hälfte (46 Prozent) der Deutschen raucht. Der tatsächliche Anteil der Raucher in Deutschland liegt jedoch mit 29 Prozent der Bevölkerung erheblich niedriger.
Quelle: Die WELT
Minderheiten haben es in diesem unserem Lande schon aus Tradition und Prinzip schwer. So auch die Raucher. Man bürdet ihnen beispielsweise eine Tabaksteuer auf, die dem Staat jährlich rund 15 Milliarden Euro beschert, wie die Statistik belegt.

Die Minderheit der Raucher leistet damit einen ganz erheblichen Beitrag zum Anti-Terror-Kampf:
Beispielsweise wurde in den Jahren 2002 und 2003 die Steuer jeweils um 1 Cent pro Zigarette erhöht, um das erste Anti-Terror-Paket zu finanzieren.
Quelle: Wikipedia
Dieser selbstlose Einsatz der 29 Prozent Raucher für das Gemeinwohl der 100 Prozent wird nicht etwa belohnt, sondern die Diskriminierung nimmt ständig zu. Vermutlich wird es, nachdem öffentliche Gebäude und Gaststätten inzwischen zu raucherfreien Zonen geworden sind, demnächst Ghettos Wohngebiete speziell für Raucher geben. Die Raucher müssen, wenn sie ihre Zone verlassen wollen, ein Symbol an der Kleidung tragen, damit sie auch ausserhalb ihrer Stadtviertel zu erkennen und angemessen zu beschimpfen sind. Denkbar sind dann Geschäfte, in deren Fenster ein Schild hängt: »Raucher werden hier nicht bedient« oder »Eintritt nur für Nichtraucher«.

Auch am Arbeitsplatz schreitet die Diskriminierung ungehindert fort. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hat in einem Urteil - 4 TaBV 12/07 - nun auch die bezahlte Raucherpause am Arbeitsplatz vereitelt. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem:
Selbst wenn der Fall denkbar sei, dass ein Raucher nach einer bestimmten Zeitspanne ohne den Genuss einer Zigarette nicht mehr weiterarbeiten können, müsse im Einzelfall eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Im Klartext: Erst zum Arzt, der stellt fest, dass der Raucher ohne Zigarette nicht weiterarbeiten kann, dann mit dem Attest zurück in die Frima und dieses dem Chef auf den Tisch legen. Dann erst darf (draußen vor der Tür) geraucht werden. Was nicht geklärt wurde, ist die Frage, ob der Arzt die Arbeitsunfähigkeit sozusagend vorausschauend für den ganzen Tag ausstellen darf, oder ob für jede neue Zigarettenpause ein neuer Arztbesuch notwendig ist.

Allerdings ist das sowieso nur begrenzt möglich. Denn das LAG Schleswig-Holstein fügte hinzu:
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung wäre auch in diesem Fall auf die ersten sechs Wochen beschränkt.
Wo also bleibt das Raucherschutzgesetz? Die Minderheit, die unsere Gesellschaft mit 15 Milliarden Euro jährlich vor den Terroristen schützen hilft, bedarf dringend eines Anti-Diskriminierungs-Gesetzes. Welche Partei nimmt sich der Sache an? Die Schwarzen? Die Brauen? Die Grünen? Die Gelb-Blauen? Die Roten? Die ganz roten Roten? Die Grauen? Ach nee, die gibt es ja nicht mehr. Ob die wohl zu viel geraucht haben?