Donnerstag, 24. Juni 2010

Bundespräsident Joachim Gauck

Foto: WikiCommonsDie Wahlmänner und -frauen sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, weshalb es immer wieder zu parteipolitisch überraschenden Wahlergebnissen kommt.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt.

Es wird sich demnächst zeigen, wie frei die Delegierten zur Bundesversammlung in ihrer Entscheidung sind. Inzwischen dürfte hinreichend deutlich geworden sein, dass Joachim Gauck in der Bevölkerung und unter vielen Politikern aller Parteien als der geeignetere Kandidat angesehen wird.

Nun ist das Amt des Bundespräsidenten nicht gerade von Machtfülle gekennzeichnet, aber er hat dennoch einige wichtige Aufgaben, und bei manchen könnte den derzeitig an der Regierung beteiligten Menschen durchaus Bange werden:

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben die Bundespräsidenten bisher acht Mal, jedes Mal unter großer öffentlicher Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt nicht unterzeichnet. In einigen Fällen monierten sie Fehler im Gesetzgebungsverfahren; andere Fälle wurden mit materiellen Verstößen gegen das Grundgesetz begründet.

Es wäre Joachim Gauck zuzutrauen, dass er sein Amt ernst nimmt und nicht einfach durchwinkt, was der Regierung – welche auch immer in den nächsten Jahren das sein wird – so einfällt. Und das könnte so manchem Machtinhaber ein Dorn im Auge sein.

Wir werden bald sehen, wie sehr die Wahlmänner und –frauen an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Vielleicht erlebt Deutschland ja Ende Juni eine Sternstunde der Demokratie?